Aktuelle Termine

11.03.10 – Kölner Tage zum IT-Recht – Softwareverträge und Datenschutz im Unternehmen

17.03.10 – Commons, Users, Service Providers – International Conference - Internet (Self-)Regulation and Copyright

IT-Entscheidungen

Dual Use Software ist nicht von 202 c StGB erfasst

Bundesverfassungsgericht zu 202 c StGB - Dual Use Software ist nicht von 202 c StGB erfasst

Autor/innen:

Rechtsanwältin Ines M. Hassemer, München

Instanz:

Bundesverfassungsgericht

Vertragsstrafe für Spaßbieter in AGB eines eBay-Angebots ist unwirksam

In einem eBay Angebot kann nicht wirksam eine Vertragsstrafe für den Fall ausbedungen werden, dass der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch macht, sein Angebot zurückzuziehen.

Instanz:

AMTSGERICHT WAIBLINGEN