Allgemeine Infos
Stand Fachanwälte Informationstechnologierecht
Die aktuell verfügbare Statistik (Stand 01.01.2008) über die Anzahl von Fachanwälten für Informationstechnologierecht finden Sie hier
Elektronischer Rechtsverkehr mit Beteiligung der Anwaltschaft
Seit rund zwei Jahren nimmt die deutsche Anwaltschaft, vertreten durch den DAV, regelmäßig an den gemeinsamen Beratungen der Arbeitsgruppe „Elektronischer Rechtsverkehr“ zusammen mit den Justizverwaltungen des Bundes und der Länder teil. Mit den Vertretern der Anwaltschaft gemeinsam erarbeitet wurde nun ein „Zehn-Punkte-Plan zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs". Dieser soll auf der nächsten Justizministerkonferenz, die am 30. November 2006 stattfindet, verabschiedet werden. Den Entwurf des Papiers finden sie hier. Ziel des Papiers soll es sein, gemeinsame Positionen und Maßnahmen, die den elektronischen Rechtsverkehr befördern können, zu definieren.
BMJ Presseerklärung vom 15.03.2007 - CeBIT 2007 zum 10-Punkte-Plan
| BMJ_CeBIT_Presse_10-Punkte-Plan.pdf |
Neue Fachanwaltschaft Informationstechnologierecht ab 1.11.2006 in Kraft
Die Satzungsversammlung hat am 03.04.2006 die Einführung der Fachanwaltschaften für Informationstechnologierecht und Medien- und Urheberrecht beschlossen. Diese Beschlüsse treten am 01.11.2006 in Kraft, da das Bundesministerium der Justiz keine Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit hat.
Hier finden Sie die Beschlüsse der 6. Sitzung der Satzungsversammlung mit den Änderungen der Fachanwaltsordnung.
davit bietet in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie GmbH ab August Fachlehrgänge an. Die Termine und Programme finden Sie auf dieser Site in der Rubrik Veranstaltungen.
Hintergrundinformationen zur Antragstellung zur Einführung einer Fachanwaltschaft IT-Recht finden Sie als davit-Mitglied im Mitgliederbreich auf dieser Site.
DAV-Depesche DeutscherAnwaltVerein Nr. 27/04 vom 15. Juli 2004
Der Gesetzgebungsausschuss Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins hat in der Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie ein Merkblatt erstellt, dass wichtige Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die in der Anwaltskanzlei zu beachten sind, prägnant zusammenfasst. Kernpunkt der Regelung im Bundesdatenschutzgesetz ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Grundregeln der Anwaltschaft in der Informationsgesellschaft / für Informationstechnik und Telekommunikation (IT/TK), Fassung 2004
Präambel
Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist davon geprägt, am Maßstab und mit den Mitteln des Rechts Interessen der Mandanten kommunikativ durchzusetzen. Mit den Informations- und Kommunikationstechniken setzt auch die Anwaltschaft neue Medien ein, welche tief in unsere tägliche Arbeit eingreifen. Diese Medien können die Grundelemente unseres Berufs nachhaltig unterstützen.
Die wichtigsten Grundwerte des Anwaltsberufs bestehen darin ...
- absolut verschwiegen zu bleiben,
- ausschließlich den Interessen des Mandanten im Rahmen des Rechts zu dienen,
- sich von allen unzulässigen Einflüssen Dritter fernzuhalten und auch gegenüber dem Mandanten die rechtlich gebotene Distanz zu wahren.
Die nachfolgenden Grundregeln sollen uns allen helfen, diese Grundwerte zu bewahren.
- mit den technischen Möglichkeiten moderner Informations- und Kommunikationstechniken verantwortungsvoll umgehen und sie in die Kanzleiorganisation integrieren
- die Kommunikationstechnik vor schädlichen Einwirkungen und unbefugtem Zugriff schützen
- den Umfang von Lizenzbestimmungen und Urheberrechten prüfen
- Anlagen zu E-Mails (attachments) in allgemein üblichen, möglichst kompatiblen, sicheren und sparsamen Formaten versenden
- E-Mail-Korrespondenz in der Handakte dokumentieren oder elektronisch archivieren
- den Mandanten vertrauliche Kommunikation und Verschlüsselung ermöglichen
- prüfen, ob und wann es erforderlich ist, E-Mails elektronisch – qualifiziert zu signieren. Bei nicht signiert eingehenden E-Mails ist besondere Vorsicht erforderlich.
- sich auch im Internet kollegial verhalten, ohne die Interessen der Mandanten zu verletzen
- bei Gestaltung von Webseiten auf Qualität, Aktualität der Informationen sowie die Einhaltung aktueller Vorschriften achten
- bei Gestaltung von Webseiten auch die Darstellung der Anwaltschaft in Konkurrenz zu anderen Beratungsberufen im Auge behalten
- bei der Kommunikation mit Gerichten und Behörden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenbearbeitung und Beweisführung prüfen und nutzen
Wir haben für Sie eine ausführlichere Version dieser Grundregeln zum Download bereit gestellt ...
| grundregeln-der-anwaltschaft.pdf - 110 K |
| grundregeln-der-anwaltschaft.rtf - 356 K |

